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> Umfang: Minijob
> Befristung: unbefristet
> Vergütung: TVöD
> Beginn: sofort 

Als bürgernahe und moderne Verwaltung mitten im Herzen des Weinanbaugebietes Rheinhessen suchen wir mehrere

Aushilfen für unseren Veranstaltungsbereich (m/w/d) 
insbesondere für unser Weinfest vom 6. – 8. Juni 2025

Wir sind eine der größten Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz mit ca. 31.000 Einwohnern, die
in 12 Ortsgemeinden und einer Stadt leben.

Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist Veranstalter von zahlreichen Kultur- und Informationsveranstaltungen, darunter das VG-Weinfest. Es findet in diesem Jahr vom 6. bis 8. Juni in Armsheim statt. Sorgen Sie mit uns dafür, dass diese und weitere Veranstaltungen ein voller Erfolg werden!

IHR AUFGABENBEREICH:

  • Unterstützung beim Auf- und Abbau des Weinfestes (Bestuhlung, Aufbau und Einrichtung des Thekenbereichs, Platzieren von Veranstaltungsequipment, etc.)
  • Unterstützung bei der Durchführung von Programmpunkten des Weinfestes, Ausschank und Ausgabe von Speisen bei Empfang und Schlenderweinprobe, Anfertigen von Fotos, etc. 
  • Unterstützung bei der Aufstellung des Festumzugs sowie bei dessen Durchführung
  • Botengänge im Rahmen der Veranstaltungen
  • Unterstützung bei Bürotätigkeiten vor und während der Veranstaltungen (Konfektionieren von Veranstaltungsunterlagen, Führen von Teilnehmerlisten, Erstellen von Beschilderungen etc.)
  • Einsatz zunächst während des Weinfestes (Einsätze je nach Schicht zwischen 8 und 22 Uhr möglich)

WIR WÜNSCHEN UNS VON IHNEN:

  • Organisatorisches Geschick und der Blick fürs Ganze
  • Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreude und Souveränität auch in hektischen Situationen
  • Volljährigkeit aufgrund der Einsatzzeiten
  • Erfahrungen im Service, der Gastronomie und/oder Veranstaltungsbereich von Vorteil
  • Ausgeprägtes Gastgeber/-in-Gen mit einem freundlichen und aufgeschlossenen Wesen
  • MS-Office-Kenntnisse
  • Führerschein wünschenswert


Auch über Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX freuen wir uns.

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